Sicherheitsbeauftragte in der Medizinproduktebranche
Seit Inkrafttreten der EU-MDR am 26.05.2021, müssen Hersteller nach Artikel 15 der Medical Device Regulation (MDR, 2017/745) über mindestens eine Person verfügen, die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlich ist, die sogenannte “für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person” oder „Person Responsible for Regulatory Compliance“ (PRRC).”
Der Sicherheitsbeauftragte ist heute die verantwortliche Person, jedoch mit mehr Aufgaben und höherer Anforderung.
Kleinst- und Kleinunternehmen müssen dauerhaft und ständig auf eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften zurückgreifen können, müssen jedoch selbst keine in ihrer Organisation besitzen.
Pflichten und Aufgaben
Sollten mehrere Personen gemeinsam für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlich sein, so müssen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche schriftlich festgehalten werden.
Der Name, die Adresse und die Kontaktdaten von dieser Person müssen in den Informationen enthalten sein, die bei der Registrierung des Herstellers oder des Bevollmächtigten im DMIDS (Deutsches Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem) bzw. in der EUDAMED (European Database on Medical Devices) angegeben werden. Diese müssen danach weiterhin auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die verantwortliche Person darf im Zusammenhang mit der korrekten Erfüllung ihrer Pflichten innerhalb der Organisation des Herstellers keinerlei Nachteile erleiden, unabhängig davon, ob sie ein Beschäftigter der Organisation ist oder nicht.
- Die Konformität der Medizingeräte wird in Übereinstimmung mit dem QM-System (vor deren Auslieferung) geprüft.
- Die technische Dokumentation nach MDR und die EU- Konformitätserklärung werden aktuell gehalten.
- Die Marktüberwachung wird konform der EU-Verordnung durchgeführt.
- Die Meldepflichten werden konform der EU-Verordnung erfüllt.
- Bei Prüfprodukten wird die Erklärung gemäß Anhang XV, Kapitel 2, Abschnitt 4.1 MDR ausgestellt.
Verantwortliche Person – Qualifikation
Die verantwortliche Person muss über Fachwissen auf dem Gebiet der Medizinprodukte verfügen und weist dies wie folgt nach:
- Diplom, Zeugnis oder anderer Nachweis, einer formellen Qualifikation durch Abschluss eines Hochschulstudiums oder eines von dem betreffenden Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannten Ausbildungsgangs in Recht, Medizin, Pharmazie, Ingenieurwesen oder einem anderen relevanten wissenschaftlichen Fachbereich sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Regulierungsfragen oder Qualitätsmanagementsystem im Zusammenhang mit Medizinprodukten oder
- Vier Jahre Berufserfahrung in Regulierungsfragen oder Qualitätsmanagementsystemen im Zusammenhang mit Medizinprodukten.
Bei senetics werden alle genannten Punkte durch Fachpersonen mit einschlägigem Studium, Weiterbildungen und Berufserfahrung erfüllt.
Verantwortliche Person – Pflichten
Sie übernimmt für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften die Verantwortung für
- die Prüfung der Produktkonformität gemäß dem Qualitätsmanagementsystem vor der Produktfreigabe,
- die Erstellung und Aktualisierung der Technischen Dokumentation nach MDR und der EU-Konformitätserklärung,
- die Erfüllung der Verpflichtungen zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen,
- die Erfüllung der Berichtspflichten bei Vorkommnissen und Trends und für
- die Abgabe einer Erklärung bei Prüfprodukten.
Mit senetics sind Sie auf der sicheren Seite.
senetics stellt einen seiner erfahrenen Mitarbeiter als verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften für Ihre Produkte zur Verfügung!