Neuerungen in den Registrierungspflichten für Hersteller
Hersteller sind bisher dazu verpflichtet, ihre Produkte sowohl im DMIDS, der Plattform des BfArM, als auch der EUDAMED zu registrieren. Diese Doppelregistrierung entfällt zukünftig. Ab dem 28.05.2026 wird eine Registrierung neuer Produkte mit Basis-UDI in der EUDAMED verpflichtend. Alter Produkte, die über dieses Datum hinweg in Verkehr gebracht werden, haben eine Übergangsfrist bis zum 28.11.2026, um die betreffenden Produkte umzumelden.
Im Anschluss wird das DMIDS archiviert und nicht weiter für Produktregistrierungen genutzt. Eine Registrierung ist somit nur noch in der EUDAMED verpflichtend.
Änderungen am Produkt, die während dieser Übergangsphase (28.05. – 28.11.) anfallen, können innerhalb dieses Zeitraums noch im DMIDS angezeigt werden. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht.
Sonderanfertigungen und In-House-Devices müssen ebenfalls nicht in der EUDAMED registriert werden.
Wichtig: Das BfArM nimmt keine Übertragung von Daten vor. Hersteller sind dazu verpflichtet, eigenständig ihre Produkte zu melden und Basisdaten zu übertragen.
Für Produkte, die nach dem Stichtag nicht weiter auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, entfällt die Pflicht zur Ummeldung.
Bei Fragen rund um die Registrierung stehen wir von senetics Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme!
Ansprechpartner
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Dr. Patrick Hansmann
Head of Regulatory Affairs & Quality Management
senetics healthcare group GmbH & Co. KG
Hardtstraße 16, 91522 Ansbach
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